Mehr Lernförderung für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen

Arbeits- und Sozialministerium weitet Lernförderung für Schülerinnen und Schüler aus

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

 

 

 

 

 

 

 

 

Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider sorgt mit einem neuen Erlass für eine sozial gerechtere Neuregelung des Landes bei der Gewährung von Lernhilfen im Rahmen des Teil­habe- und Bildungspakets: Schülerinnen und Schüler aus Familien mit geringem Einkommen können in Nordrhein-Westfalen ab sofort schnel­ler, unbürokratischer und nicht erst bei einer konkreten Versetzungs­gefahr in der Schule eine Lernförderung in Anspruch nehmen.

„Die bundesgesetzlichen Regelungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind zum Teil so praxisfern und bürokratisch, dass wir gegensteuern müssen, damit die Bedürftigen überhaupt zu ihrem Recht kommen. Es macht eben keinen Sinn, Nachhilfe erst dann zu gewähren, wenn das Kind schon buchstäblich“ in den Brunnen gefallen“ ist, d. h. wenn es droht, sitzen zu bleiben“, sagte Minister Schneider in Düsseldorf.

Auch Ernst-Wilhelm Rahe, der sich seit vielen Jahren für bessere Bedingungen einsetzt, weiß: „Wir müssen schon viel viel früher gefördern, damit die Kinder ihre Leistungen so früh wie möglich verbessern können“, hebt er hervor. Doch eigentlich beginne die „Aufmerksamkeit“ noch früher: „Es gilt, immer wachsam zu sein und auch kleine Anzeichen zu erkennen, wenn es einem Kind schwer fällt, in der Klasse mit dem Lehrstoff mitzuhalten“, das ginge alle etwas an: Familie, Lehrpersonal und auch die Schüler selbst, damit sie früh den Mut entwickeln auch selbst zu sagen: „Mir fällt etwas schwer, das kann ich noch nicht so gut“. Und dies betrifft vor allem auch Familien, die in einer finanziell schwierigen Situuation leben und sich vielleicht nicht die Nachhilfe für ihr Kind so ohne Weiteres leisten könnten.

„Schließlich geht es darum, allen -auch den bedürftigen- Kindern und Jugendlichen die best­mögliche schulische Ausbildung zu bieten und damit ihre Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in der Zukunft zu optimieren“, erklärte Rahe weiter, der die schulische Situation kennt. Diese Förderung dürfe nicht an Formalitäten scheitern. „Wir in NRW geben mit unse­rer Neuregelung damit viel mehr Kindern und Jugendlichen aus armen Familien eine Chance“, versichert Schneider.

Bisher stand – je nach Einzelfallprüfung – die Lernförderung betroffenen Familien nur dann zu, wenn bei ihren Kindern zum Beispiel die Verset­zung oder der Schulabschluss gefährdet waren.

Von der Ausweitung der Lernförderung können in Nordrhein-Westfalen nunmehr viele Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Ein­kommen profitieren. Anträge für Lernförderungen können Familien mit geringem Einkommen in den Jobcentern oder den zuständigen kommu­nalen Stellen für die Grundsicherung von Arbeitssuchenden (SGB II) stellen.

 

 

Insgesamt können in Nordrhein-Westfalen bis zu 750.000 Kinder und Jugendliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket be­ziehen.

Und hier haben wir für Sie das Dokument des Ministeriums bereit gestellt. mais29082012