Auf Nummer sicher – Vollmachten und Verfügungen

 

Es gibt nur wenige Themen, die jede und jeden betreffen und so kontrovers diskutiert werden wie die Patientenverfügung.

 

© bbroianigo / pixelio.de

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Haben sie schon vorgesorgt?

In dem Vortrag wird erläutert, dass es entgegen immer wieder geäußerten Behauptungen nicht erforderlich ist, die Patientenverfügung regelmäßig neu zu unterschreiben bzw. die Unterschrift beglaubigen zu lassen.

An Hand von vielen Beispielen wird aufzeigt, warum es so vielfältige Meinungen gibt, wie die „richtige“ Patientenverfügung aussehen soll und wie man sie inhaltlich gestaltet. Es wird ausführlich auf die aktuelle Gesetzeslage eingegangen.

Weiter wird dargestellt, dass es für jeden volljährigen Menschen wichtig ist, durch eine Vorsorgevollmacht sicher zu stellen, dass es jemanden gibt, der für einen tätig wird, wenn man durch Krankheit oder Unfall – zeitweise – verhindert ist, persönlich zu handeln bzw. Entscheidungen zu treffen. Auch bei Eheleuten ist es notwendig, sich gegenseitig zu bevollmächtigen, da entgegen herkömmlicher Meinung nicht ein Partner für den andern ohne Vollmacht handeln kann.

Schließlich wird erklärt, was eine Betreuungsverfügung ist und wer  sich dafür entscheiden sollte.

© Patientenverfügung Gerd Altmann  / pixelio.de

© Patientenverfügung Gerd Altmann / pixelio.de

 

Der Vortrag findet am Dienstag, 04. September 2012 um 14.30 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde Hüllhorst

Löhner Straße 1

32609 Hüllhorst statt.

 

Referentin ist Frau Ingeborg Heinze (Juristin).

Der Vortrag ist eine Kooperationsveranstaltung aus der Reihe „Offen gesprochen über Geld“, der von der Gleichstellungsstelle und dem Familienbüro Hüllhorst, der ARCHE Oberbauerschaft, der VHS des Altkreises Lübbecke, dem „Hüllhorster Bündnis für Familie“ und dem Vortragsservice Finanzgruppe organisiert wurde.

 

Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich!

Gleichstellungsstelle Hüllhorst, Telefon 05744 – 93 15 17/15

Familienzentrum ARCHE, Telefon: 05741 – 12232