Das Sozialamt bittet zur Kasse: Elternunterhalt
Pflege kostet Geld, und nicht immer reicht dafür die eigene Rente oder das Pflegegeld. Bevor der Sozialstaat einspringt, werden die Kinder des Pflegebedürftigen entsprechend den unterhaltsrechtlichen Regelungen herangezogen.
Hierzu eine aktuelle Veranstaltung:
Wie groß die finanzielle Belastung sein wird, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.
Ein Blick in die gesetzlichen Regelungen und die tatsächliche Praxis verschafft Klarheit bzgl. des Elternunterhalts.
Inhalte:
– Pflegekosten – wer muss wie viel tragen?
– Wann und von wem kann die Sozialhilfebehörde Unterhalt fordern?
– Die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit.
– Wie Geschwister mithaften.
– Welches Schonvermögen wird nicht angetastet?
– Besondere Regelungen bei Schenkungen, Wohnrecht, Versorgungszusagen.
Wann? Di., 05. November 2013, 18.00 – 19.30 Uhr
Wo? Rathaus Hüllhorst, Sitzungssaal (Löhner Straße 1, Hüllhorst)
Wer? Sabine Speckmann (Rechtsanwältin, Wagenfeld)
Die Veranstaltung ist kostenlos.
Anmeldung:
Familienzentrum ARCHE: Telefon: 05741 – 12232 oder
Gleichstellungsstelle Hüllhorst: Telefon 05744 – 93 15 17/21
Aus der Reihe „Offen gesprochen über Geld“