Das Sozialamt bittet zur Kasse: Elternunterhalt

Pflege kostet Geld, und nicht immer reicht dafür die eigene Rente oder das Pflegegeld. Bevor der Sozialstaat einspringt, werden die Kinder des Pflegebedürftigen entsprechend den unterhaltsrechtlichen Regelungen herangezogen. 2013_Koordinierungskreis_Einladung

Hierzu eine aktuelle Veranstaltung:

Wie groß die finanzielle Belastung sein wird, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

Ein Blick in die gesetzlichen Regelungen und die tatsächliche Praxis verschafft Klarheit bzgl. des Elternunterhalts.

Inhalte:

– Pflegekosten – wer muss wie viel tragen?

– Wann und von wem kann die Sozialhilfebehörde Unterhalt fordern?

– Die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit.

– Wie Geschwister mithaften.

– Welches Schonvermögen wird nicht angetastet?

– Besondere Regelungen bei Schenkungen, Wohnrecht, Versorgungszusagen.

 

Wann?       Di., 05. November 2013, 18.00 – 19.30 Uhr

Wo?            Rathaus Hüllhorst, Sitzungssaal (Löhner Straße 1, Hüllhorst)

Wer?          Sabine Speckmann (Rechtsanwältin, Wagenfeld)

 

Die Veranstaltung ist kostenlos.

Anmeldung:

Familienzentrum ARCHE:                    Telefon: 05741 – 12232 oder

Gleichstellungsstelle Hüllhorst:      Telefon 05744 – 93 15 17/21

Aus der Reihe „Offen gesprochen über Geld“